Tena ProSkin Hautschutzcreme wird für inkontinente Patienten empfohlen, um die gereizte Hautoberfläche bei jedem Windelwechsel zu schützen. Tena ProSkin Produkte wurden speziell zum Schutz der Haut älterer inkontinenter Patienten entwickelt. Verwenden Sie sie, um die empfindliche Haut Ihrer Angehörigen zu pflegen und ihre natürliche Gesundheit zu erhalten. In drei einfachen Schritten können Sie Ihrem Angehörigen helfen, sich wohl zu fühlen.
1. trocken halten: Verwenden Sie immer ein atmungsaktives Produkt, das dem Schweregrad der Inkontinenz entspricht. 2. 3. schützen. Beenden Sie den Windelwechsel immer mit einer Schutzcreme. Tena ProSkin Hautschutzcreme ist eine wasserabweisende, durchsichtige Creme, die sich ideal zur Behandlung potenzieller und bestehender Hautprobleme im Zusammenhang mit Inkontinenz eignet: Rötungen und erste Anzeichen von Hautreizungen. Zum Schutz der empfindlichen, alternden Haut sollte die sanfte Hautschutzcreme mit Glycerin, Rapsöl und Vitamin E regelmäßig aufgetragen werden. Beim Produktwechsel dünn aufgetragen, schützt die Creme die Haut bis zum nächsten Ereignis. Die Hautschutzcreme ist frei von Duft- und Konservierungsstoffen. Sie trägt zur Gesunderhaltung der Haut bei und ist dermatologisch getestet.
Anwendung: Öffnen Sie die Tube, drücken Sie bei jedem Windelwechsel eine nussgroße Menge auf die Hautoberfläche und tragen Sie die Creme dann sanft und gleichmäßig überall auf. Achten Sie darauf, dass die Creme nicht die Klettverschluss-/Klebefläche der Windel berührt, da dies die Haftung verringern kann!
Eigenschaften: - Bildet eine wasserabweisende Schutzschicht auf der Haut gegen Reizstoffe - Ideale Wahl für Patienten mit empfindlicher Haut - Hilft, die Entstehung von Hautreizungen zu verhindern - Frei von Parfüm - Dermatologisch getestet - Transparente Farbe - Verpackung: 4x150 ml
Wichtig! Das oben genannte Produkt ist als Gesundheits- und Hygieneprodukt eingestuft. Wurde die Verpackung geöffnet oder weist das Produkt Anzeichen auf, dass es getestet wurde, erlischt das 14-tägige Widerrufsrecht gemäß Artikel 29 Absatz 1 des Regierungsdekrets 45/2014 (26.II.).